Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss und Zahlung
Mit Anmeldung über das auf der Website der Zweirad Akademie GmbH Formular und Entrichtung der Teilnahmegebühr auf das Konto:
Kontoinhaber: Zweirad Akademie GmbH
IBAN: DE60 2519 0001 0806 9646 00
BIC: VOHADE2HXXX
wird der Vertragsabschluss der Zweiradakademie verbindlich und unwiderruflich angeboten. Nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung, womit der Vertragsschluss bestätigt wird. Sofern keine E-Mail-Adresse zur Verfügung steht, wird die Buchungsbestätigung per Post an den Teilnehmer versandt.
2. Haftung
Die Teilnahme an Veranstaltungen, wie z. B. Trainings, Seminare, Reisen oder Touren, der Zweirad Akademie GmbH erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer erklärt vor der Teilnahme schriftlich seinen Haftungsausschluss und verzichtet auf Ansprüche, auch wenn ein gesetzlicher Anspruch (z. B. durch § 823 BGB) bestehen sollte. Weder gegen den Veranstalter, das Hotel, den Strecken-/ Flächenbetreiber, noch gegen Teilnehmer oder dritte involvierte Personen, sind Ansprüche geltend zu machen. Für selbst verschuldete Schäden gegenüber Instruktoren haftet der Teilnehmer (z. B. Teilnehmer verschuldet einen Unfall mit einem Instruktor durch Verbremsen und anschließendem Auf-/Umfahren). Er versichert, dass er die hier hinterlegten Teilnahme- und Haftungsbedingungen sowie die Verhaltensregeln gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer diese dann nochmals durch seine Unterschrift zu bestätigen, anderenfalls wird er von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.
Sofern Reiseleistungen angeboten werden, ist die vertragliche Haftung als Reiseveranstalter gemäß § 651 h BGB insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Körperschäden. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet Zweirad Akademie GmbH auch bei Teilnahme eigener Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht für das Verschulden des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.
3. Teilnahmebedingungen.
Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei einer Veranstaltung der Zweirad Akademie GmbH um eine Veranstaltung nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB handelt. Motorradfahren ist ein gefahrgeneigtes Tun, die Teilnahme erfordert daher ein Höchstmaß an gegenseitiger Rücksichtnahme und eigenverantwortlichem Handeln zum Schutz vor eigenen und fremden Personen. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich und ausschließlich in seinem Wohlfühlbereich.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, komplette Motorrad-Sicherheitskleidung zu tragen. Zur Motorradsicherheitskleidung zählen Helm, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel (mindestens über den Fußknöchel). Sofern kein Rückenprotektor in der Motorradkleidung integriert ist, empfehlen wir einen gesonderten Rückenprotektor zu tragen. Es darf grundsätzlich in Textil- und Leder gefahren werden, sofern nicht anders angegeben. Auf mittleren Strecken (Gruppe freies Fahren) und auf großen Strecken sind allerdings Lederkleidung (Einteiler oder Zweiteiler mit Verbindungsreißverschluss) und ein Rückenprotektor Pflicht. Ohne diese Motorradsicherheitskleidung ist keine Teilnahme am Training möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es dürfen keine Kapuzenpullis über der Kombi getragen werden. Wer einen Kapuzenpulli unter der Kombi trägt, muss die Kapuze unter der Kombi verstauen. Es darf keine Möglichkeit bestehen, im Falle eines Sturzes an der Kapuze hängen zu bleiben. Bei der Verwendung von Knieschleifern ist darauf zu achten, dass nur Kunststoff- oder Holz-Schleifer verwendet werden. Funkenschleifer mit Magnesium- oder Stahlstäben sind verboten. Ebenso verboten sind Helmkameras. Kameras am Motorrad sind erlaubt und mit Sicherungsdraht zu sichern, so dass sie sich nicht vom Motorrad lösen oder abfallen können. Brustgurte für Kameras sind ebenfalls erlaubt.
Für die Teilnehmer gilt absolutes Fahrverbot, sofern sie vor und/oder während der Veranstaltung Alkohol, Drogen oder die Fahrsicherheit mindernde Medikamente zu sich nehmen.
Besonderheit bei dem Fahren mit Leih-Pitbikes: Wer mit einem Leih-Pitbike stürzt, anprallt, wegrutscht oder das Pitbike beschädigt, zahlt in unsere Sturzkasse. Wenn nicht anders vereinbart beträgt die Gebühr je Sturz Indoor 10 Euro (Sturz 1-3), ab dem 4. Sturz 20 Euro, Outdoor 20 Euro je Sturz. Solltet ein Teilnehmer das Pitbike nicht sachgemäß handhaben, vorsätzlich Unfälle provozieren oder anderweitig wiederholt "negativ" auf der Strecke auffallen, so behalten wir uns vor, das Training für den Teilnehmer zu beenden und die Reparaturkosten in Rechnung zu stellen. Eine (anteilige) Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nicht. Auf die Haftungs- und Verhaltensbedingungen wird ausdrücklich verwiesen.
Die Selbstbeteiligung bei Stürzen/Schäden an den anderen Leihmotorrädern/-fahrzeugen, wird explizit im Leihvertrag festgehalten.
Die Fahrzeuge müssen für die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining/bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein, gültigen TÜV haben und der STVZO entsprechen. Verschleißteile, wie z. B. Reifen, Bremsbeläge, Ketten, etc. haben genügend Reserven aufzuweisen. Bei Kurven-/Renntrainings müssen die Fahrzeuge in einem technisch einwandfreien Zustand, nicht aber zwingend gemäß der STVZO oder zugelassen sein. Sollte ein Teilnehmer keinen Motorradführerschein besitzen, so ist unaufgefordert die Befähigung nachzuweisen, dass er ein Motorrad fahren kann. Für Schäden bei Verstoß gegen die Auflagen haftet der Teilnehmer.
Beim Betanken (in der Box) etc. ist größte Sorgfalt geboten. Der Veranstalter behält sich außerdem vor, Teilnehmer bei Nichtbeachtung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren bei einem Verstoß besteht nicht.
Des Weiteren ist die Haus-/Bahnordnung des jeweiligen Platz-/Streckenbetreibers maßgebend und Folge zu leisten.
4. Änderungen und Absagen durch den Veranstalter
Die Zweirad Akademie GmbH kann aus begründetem Anlass Programmänderungen vornehmen. Wird eine Veranstaltung abgesagt und es gibt keinen Ersatztermin, so wird die Teilnahmegebühr erstattet (z. B. bei Nicht-Erreichung der Mindestteilnehmerzahl). Es erfolgt keine Erstattung aufgrund von „Schlecht-Wetter“ (z. B. Schnee/Eis), dies kann der Veranstalter nicht beeinflussen. Muss eine Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt oder anderen nicht vom Veranstalter verschuldeten Gründen abgesagt werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung. Bei Regen finden die Trainings i. d. R. statt oder werden verschoben. Eine Veranstaltung kann bis eine Woche vor Beginn abgesagt werden. Kurzfristigere Absagen oder Änderungen sind zulässig, wenn begründete Umstände, höhere Gewalt oder extreme Wettersituationen eintreten, die nicht von dem Veranstalter zu vertreten sind. Ebenso wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder der Strecken- oder Platzbetreiber zurücktritt. Die Rechte des Teilnehmers nach Ziffer 5 bleiben hiervon unberührt. Der Veranstalter kann den Ablaufplan /Veranstaltungsort ändern, eine Veranstaltung verschieben und einen neuen Termin festlegen. Ebenso steht dem Veranstalter die Auswahl /Änderung der Trainer frei.
5. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Bearbeitung nur werktags innerhalb der Geschäftszeiten möglich ist. Maßgebend für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung. Tritt der Teilnehmer bei einer Tour vom Reisevertrag zurück, kann die Zweirad Akademie GmbH pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder gemäß § 651 i BGB pauschaliert verlangen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit der Zweirad Akademie GmbH einen evtl. geringeren Schaden nachzuweisen.
Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf Erstattung nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Aus Kulanz bieten wir folgende Rücktrittsbedingungen:
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 90 Tage vor einer Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25,00 EUR einbehalten. Falls im gleichen Kalenderjahr eine erneute Buchung erfolgt, kann diese Stornogebühr angerechnet werden. Zwischen 89 und 31 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 25 Prozent der jeweiligen Teilnehmergebühr. Zwischen 30 und 15 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr die Hälfte der jeweiligen Teilnehmergebühr. Die letzten 14 Tage vor der Veranstaltung ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Falls ein Teilnehmer an einer Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht teilnehmen kann, so ist eine kostenfreie Übertragung der Buchung an eine vom Teilnehmer benannte Person möglich. Dieser Ersatzteilnehmer muss schriftlich vom genannten Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden und ebenfalls die Teilnahmebedingungen erfüllen. Die Zweirad Akademie GmbH kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen nicht genügt, er die Akzeptanz dieser AGB, insbesondere der Haftungs- und Verhaltensregeln nicht schriftlich erklärt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Nimmt der Teilnehmer bei einer Tour oder einer Reise Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis und/oder der Kursgebühr. Wir schreiben dem Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen gut, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich erstattet worden sind. Erstattungen erfolgen nach der gebuchten Veranstaltung und ausschließlich in Form eines Gutscheins. Dieser wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und ist zwei Jahre lang gültig. Auf Wunsch kann ein Gutschein, z. B. zum Weiterverkauf oder Verschenken, in digitaler oder postalischer Form angefordert werden. Auf die Kulanzregelung besteht kein rechtlicher Anspruch, Änderungen/Abweichungen aus besonderem Grund bleiben vorbehalten.
6. Fahrzeuge
Die Teilnehmer müssen Eigentümer des bei der Veranstaltung genutzten Fahrzeuges sein, sofern es sich nicht um ein von uns zur Verfügung gestelltes Leihfahrzeug handelt. Sollte der Teilnehmer nicht der Eigentümer sein, so ist unaufgefordert - spätestens beim Check-in am Veranstaltungstag - eine Freigabe des Eigentümers vorzulegen. Andernfalls übernimmt der Teilnehmer die Erfüllung eventuell anstehender Ansprüche des Fahrzeugeigentümers durch die Anmeldung bei der Veranstaltung und stellt die Zweirad Akademie GmbH von jeglichen Ansprüchen frei (s.o. Nr. 2 Haftungsausschluss). Die Fahrzeuge müssen in einem technisch einwandfreien Zustand sein (s.o. Nr. 3), ansonsten erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Teilnehmergebühr. Bei den Veranstaltungen sind die jeweils gültigen Lärmbeschränkungen einzuhalten, ansonsten erfolgt der Ausschluss. Die Zweirad Akademie GmbH klebt aus Sicherheitsgründen die Spiegel und den Geschwindigkeitsanzeiger der Teilnehmerfahrzeuge mit einem geeigneten Klebeband bei einigen Veranstaltungen, wie z. B. Kurventrainings, Mittelstreckentrainings (instruiert) ab. Für etwaige Schäden, die daraus entstehen, haftet die Zweirad Akademie GmbH nicht.
7. Veranstaltung
Während der Veranstaltungen sind Tiere (sofern nicht explizit untersagt) auf der Anlage ausschließlich an der Leine geduldet. Sie dürfen nicht in die Boxen, die Boxengasse oder auf die Strecke. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Box betreten, jedoch nicht die Boxengasse oder die Strecke. Teilnehmer, die gegen diese Auflagen verstoßen, können von der Veranstaltung verwiesen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen nicht erstattet. Die Teilnahme an den jeweiligen Fahrerbesprechungen sowie den Besprechungen innerhalb der Gruppen ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle Veranstaltungen dienen zur Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und damit der Sicherheit. Das Gelände ist dabei in der Regel exklusiv vom Veranstalter gemietet, jeder Verkauf von Reifen oder sonstigem Zubehör ist verboten, ebenso das Angebot von Dienstleistungen. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ohne Nenngelderstattung erfolgen. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Strafgebühr in Höhe von 1.000,00 EUR mit gleichzeitigem Ausschluss von der Veranstaltung.
8. Rechte
Die Zweirad Akademie GmbH hat das Recht, während der Veranstaltungen und Touren hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Teilnehmer tritt alle Bildrechte an vom Veranstalter gemachte Fotos/Videos ab. Fotos/Videos die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung macht, dürfen nur für private Zwecke genutzt werden, eine (ge-)werbliche Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Sobald der Teilnehmer, oder eine dritte Person in seinem Auftrag, Bild- oder Videoaufnahmen erstellt, ist eine Fotovereinbarung zu unterzeichnen. Gibt es bei der Anmeldung.
9. Sonstiges
Anfallender Sondermüll ist bei Veranstaltungen nach deren Ende vom Teilnehmer mitzunehmen. Sonstiger Müll ist an der Rennstrecke in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu verbringen. Für den Umgang mit Kraftstoffen gelten die speziellen gesetzlichen Bestimmungen (Transport, lagern, befüllen usw.) Der Teilnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt. Die Mehrfachnutzung eines Fahrzeuges durch Einsatz in verschiedenen Gruppen ist nach Absprache mit der Zweirad Akademie GmbH gestattet. Jeder Teilnehmer wird hiermit für Veranstaltungen von der Zweirad Akademie GmbH verpflichtet, sich selbständig mit der jeweiligen Hausordnung der Rennstrecke vertraut zu machen.
Wer Gutscheine erwirbt kann diese unbefristet einlösen, sofern nicht anders angegeben. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Gutscheine sind nicht übertragbar, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Feedbackgutscheine sind zwei Jahre lang gültig. Aktionsgutscheine und Rabattaktionen werden immer auf den Normalpreis angerechnet und sind nicht mit anderen Gutscheinen/Aktionen kombinierbar.
10. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht bei Reisen/Touren
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wird eine Reiseleistung nicht oder nur unvollständig erbracht, kann innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangt werden. Die Beanstandungen müssen unverzüglich der zuständigen Kurs-, bzw. Reiseleitung angezeigt werden. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist und nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Zweirad Akademie GmbH kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung Abhilfe schaffen. Kann die Kursleitung keine Abhilfe leisten, müssen die Beanstandungen unverzüglich möglichst schriftlich (Telegramm, E-Mail) mitgeteilt werden. Zweirad Akademie GmbH kann werktags von 9.00 bis 12.00 Uhr unter der auf der Bestätigung genannten Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift erreicht werden. Auf Verlangen hat die zuständige Reise- bzw. Kursleitung eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat die Kursleitung nicht. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangt werden (Minderung), sofern der Teilnehmer es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Zweirad Akademie GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst schriftlich. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, auch für Zweirad Akademie GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Zweirad Akademie GmbH verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Der Teilnehmer schuldet den Teil des Reisepreises, der auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfällt, sofern diese Leistungen von Interesse waren. Unbeschadet der Minderung oder Kündigung kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Zweirad Akademie GmbH nicht zu vertreten hat.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung muss innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei Zweirad Akademie GmbH geltend gemacht werden. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die vertraglichen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz verjähren in 6 Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat man solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Zweirad Akademie GmbH die Ansprüche zurückgewiesen hat.
12. Pass- und Gesundheitsbestimmungen
Zweirad Akademie GmbH wird über Bestimmungen von Pass- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Reisenden, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften wird Zweirad Akademie GmbH vor Antritt der Reise informieren. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers, es sei denn, Zweirad Akademie GmbH hätte Sie schuldhaft falsch oder nicht informiert. Sollten Einreisebestimmungen einzelner Länder nicht eingehalten werden, und der Teilnehmer deshalb an der Reise verhindert, kann Zweirad Akademie GmbH vom Teilnehmer die entsprechenden Rücktrittsgebühren verlangen.
13. Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (bei den mehrtägigen Kursen mit Übernachtung) ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Zweirad Akademie GmbH empfiehlt dringend, eine solche Versicherung abzuschließen und bietet diese auch auf Nachfrage an. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist die zuständige Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Reiseveranstalter und Buchungsstellen sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. Ebenso ist eine Versicherung der Teilnehmer oder Fahrzeuge nicht Bestandteil der Kursgebühr oder des Reisepreises.
14. Erklärung
Durch die Anerkennung auf der Website bestätigt der Teilnehmer, diese Vertragsbedingungen einschließlich seiner Anlagen zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Mit Eingang der Bestätigung der Anmeldung bei den Teilnehmern werden jene gegenüber den Beteiligten wirksam.
15. Daten
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung und Verwaltung verarbeitet und genutzt, sie werden nur an externe Dienstleister/ Vertragspartner weitergebeben, sofern dies für eine Abwicklung/ Bearbeitung erforderlich ist (z. B. Hotel, externe Veranstalter). Die externen Dienstleister/ Vertragspartner sind datenschutzkonform verpflichtet. Eine Übermittlung der bereitgestellten personenbezogenen Daten an andere Dritte findet nicht statt. Gemäß Art. 15 DSGVO steht ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu. Die Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus für die Dauer von 10 Jahren zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet.
16. Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meppen, sofern der Teilnehmer Vollkaufmann ist und die Leistungen für seinen Geschäftsbetrieb erbracht werden, bzw. der Ort der Veranstaltung für die Leistungserbringung. Ist oder wird eine der obigen Bestimmungen unwirksam, berührt das die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Beteiligten werden die unwirksame/n Bestimmung/en durch solche ersetzen, die zulässig sind und dem gewollten möglichst nahekommen.
Meppen, 26. März 2019